Schon immer werden
bestimmte Pflanzen zur Behandlung
von Erkrankungen eingesetzt.
Trotzdem ist die Behandlung mit
Pflanzenarzneimitteln (Phytotherapie)
keine veraltete Therapiemethode,
noch zählt sie zur "Alternativ-Medizin",
sie ist nach wie vor wichtiger
Bestandteil der heutigen Schulmedizin.
Pflanzliche Arzneimittel werden
wie chemisch definierte Arzneimittel
vom BfArM* zugelassen, das bedeutet
Qualität, Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit müssen
nachgewiesen werden.
Pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka)
werden bei leichteren Beschwerden,
bei stärkeren Beschwerden
zur Unterstützung, aber
auch zur Vorbeugung eingesetzt.
Einzelne Heilpflanzen haben ein
einzigartiges Wirkungsspektrum,
andere wirken ähnlich wie
chemisch-definierte Arzneimittel.
Im Vergleich dazu sind Phytopharmaka
meist besonders gut verträglich.
Wie für alle Arzneimittel
gilt auch für sie,
dass sie sachgerecht angewendet
werden müssen.
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